Vorschrift: Ausbildung am AED auch für Ersthelfer
In den berufsgenossenschaftlichen Verordnung BGG 948 ist seit dem Jahr 2011 eine Aus- und Fortbildung aller betrieblichen Ersthelfer in der praktischen Anwendung eines AED vorgeschrieben. Unabhängig, ob die jeweilige Arbeitsstätte einen AED vorhält oder nicht (eine Vorhaltung wird abhängig von einer “Gefährdungsbeurteilung” nur in bestimmten Fällen empfohlen).


